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BVerwG, 09.07.1985 - 4 B 112.85 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln - Voraussetzungen für das Vorliegen eines Mangels des gerichtlichen Verfahrens - Voraussetzungen für das Vorliegen eines Verstoßes gegen das Gebot der Rücksichtnahme - Feststellung der Höhe eines Gebäudes - ...
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 29.03.1985 - 5 S 2065/84
- BVerwG, 09.07.1985 - 4 B 112.85
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 09.07.1985 - 4 B 112.85
Soweit die Beschwerde auch grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache geltend macht, fehlt es an der gebotenen Bezeichnung einer bestimmten klärungsbedürftigen revisiblen Rechtsfrage (vgl. BVerwGE 13, 90 ff.); eine solche wird auch nicht aus der Verweisung der Beschwerde auf ihren Vortrag zum Verfahrensmangel deutlich.